Die Haupttätigkeit eines Notars ist die Durchführung von notariellen Urkunden. In einer Urkunde werden Vereinbarungen beglaubigt, denen dadurch eine bestimmte Beweiskraft und vollstreckende Kraft verliehen wird.
Bei einer Beurkundung ist es die Aufgabe des Notars, den Beteiligten den Text der Urkunde zu verlesen und darzulegen. Dies soll gewährleisten, dass alle Beteiligten den Inhalt der Urkunde kennen und verstehen.
Ein notarieller Akt ist nicht immer notwendig. Manchmal entwirft der Notar auf Wunsch der Parteien ein Dokument, das er nicht selbst unterzeichnet. Dieses Dokument bietet nicht die gleichen Garantien wie eine notarielle Urkunde. Andererseits unterliegt es nicht den gleichen Formalitäten und ist nicht mit den gleichen Kosten verbunden.
Notare können auch Beratungen oder Stellungnahmen abgeben, die nicht unbedingt mit der Erstellung einer Urkunde oder eines Vertrags verbunden sind.
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs wird zunächst der Sachverhalt ermittelt. Wir geben Ratschläge und schlagen Lösungen vor, analysieren mit Ihnen die zivil- und steuerrechtlichen Folgen der verschiedenen Lösungen und schätzen die damit verbundenen finanziellen Unkosten.